Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der 1. und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsbefugt.
Der Schriftführer und der Kassenwart sind zur Vertretung jeweils gemeinschaftlich befugt.