Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a. zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken
b. zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 1.000,00 EURO
c. zur Inanspruchnahme von Krediten von mehr als 40.000,00 EURO
d. zur Errichtung oder Aufgabe von Zweigniederlassungen, zum Erwerb anderer Unternehmen oder zur Beteiligung an solchen
f. zur Veräußerung eigener Unternehmen im ganzen bzw. zur Veräußerung von Teilen sowie zum Abschluss von Umgründungs-, Verschmelzungs- und Umwandlungsverträgen