Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten.
Besondere Vollmachten zur Vornahme von Rechtsgeschäften durch die mit der Führung der laufenden Geschäfte in technischer und organisatorischer Beziehung betraute Stadtsparkasse Flensburg, erteilen der Vorsitzende und der Rechnungsführer gemeinsam.