Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Juristen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich die Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden müssen, gemeinsam vertreten.