Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten durch den Verein und die eine Verpflichtung hierzu begründenden Rechtsgeschäfte
des Vereins bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Guttempler-Ordens.