Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Entscheidungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR ist ein Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.