Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand.
Weitere Vorstände können durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden. Insgesamt darf der Vorstand höchstens aus zehn Mitgliedern gebildet werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.