Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/-in, dem/der Schriftführer/-in und einem/einer Beisitzer/-in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.