| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |