| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden allein, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |