Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem 2. Vorstandsvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt und befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Der 2. Vorstandsvorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.