Der vetretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist zur Vertretung des Vereins berechtigt. Bei Rechtsgeschäften von über 500,00 EUR, der Einstellung und Entlassung von Angestellten, der gerichtlichen Vertretung bei Strafanzeigen und der Aufnahme von Krediten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.