Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der Vorstand entscheidet über Investitionen bis zu einer Höhe vonn 500,00 Euro. Darüber hinausgehende Investitionen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.