Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Ältermann), dem zweiten Vorsitzenden (Kapitän), dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden (stellvertretender Ältermann) und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (stellvertretender Kapitän).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.