Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden unterschiedlichen Geschlechts, der Kassenführerin oder dem Kassenführer, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzerinnen oder Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung dem durch Beschluss zustimmt.