| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein vertreten; die anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied .
Der 1. Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |