Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Kassenwart oder dem stellvertretenden Kassenwart oder dem 2. Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Kassenwart oder dem stellvertretenden Kassenwart.