Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender ist, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 3. stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.