Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis wird beschränkt, indem die Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als 2.500,00 EUR zu Lasten des Vereins einen Vorstandsbeschluss voraussetzt.