Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Verträge, Verpflichtungserklärungen oder vermögensrechtliche und rechtswirksame Erklärungen bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes ab einer Wertgrenze von 1.500,00 Euro.