| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
In finanziellen Angelegenheiten sind zur Vertretung jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam befugt. |