| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. |