Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der ersten und zweiten Judendvertreter/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.