Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, ihrer*m/seiner*m Stellvertreter*in und zwei oder drei Beisitzer*innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.