Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart und dem 1. Schriftführer.
Die beiden Vorsitzenden sind einzelvertretungsbefugt.
Der 1. Schriftführer und der 1. Kassenwart sind nur gemeinsam vertretungsbefugt.