Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung von mindestens fünf Vorstandsmitgliedern erforderlich ist.