Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch den 2. Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten. Rechtsgeschäfte ab 1.500 Euro bis 3.000 Euro dürfen durch Beschluss des Vorstandes eingegangen werden, Rechtsgeschäfte darüber hinaus dürfen mit Beschluss der Mitgliederversammlung eingegangen werden.