Der 1. Vorsitzende vertritt allein oder der 2. Vorsitzende vertritt gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte von 2.500 Euro bis 5.000 Euro ist ein Beschluss des Vorstandes erforderlich. Für Rechtsgeschäfte ab 5.000 EUR ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.