Der Vorsitzende vertritt allein. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 500,00 EUR führen bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder. Grundstücksgeschäfte und Verträge über 1.500,00 EUR erfordern die Zustimmung der Mitgliederversammlung.