| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Beschlussfassung über Bürgschaften, Aufnahme und Herausgabe von Darlehn, Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der Mitgliederversammlung obliegt. Beschlüsse zur Übernahme von Bürgschaften, zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Errichtung von Neubauten, zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, Abschluss eines Vergleiches, zur Erhebung einer Klage, Führung von Prozessen, Übernahme und Hergabe von Darlehen und Schenkungen über 10.000,00 DM bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen e.V. |