| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Besteht der Vorstand nur aus dem Vorsitzenden, vertritt dieser den Verein allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, zur Vornahme von baulichen Maßnahmen und sonstigen Anschaffungen, die im Einzelfall über einen Betrag von 25.000,00 EUR hinausgehen, es sei denn, sie sind im Wirtschaftsplan beschlossen, zur Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen, zur Gewährung von Darlehen an Dritte von jeweils über 5.000,00 EUR und zur Gründung von und Beteiligungen an Unternehmen oder Einrichtungen die Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist. |