Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belaszung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 250,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.