Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des gesamten Vorstandes. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung.