Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der erste Vorsitzende - vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass es es bei Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.