Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass alle Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als 500,00 EUR belasten oder zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR sowie zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke ( und grundstücksgleiche Rechte ) jeglicher Art die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.