Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils zu zweit vertreten. Die Vertretungsmacht ders Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR und zum Eingang von Dauerschuldverhältnissen mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.