Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten wird der Verein vertreten durch den Kassenwart in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.