Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen bedarf es der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.