Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende, vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit Wert von mehr als 10.000 EUR, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.