Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 Euro der Zustimmung des Gesamtvorstands und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.