Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1000,00€ bedürfen eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses , solche mit einem Geschäftswert von über 5000,00€ oder über Grundstücke einschließlich deren wesentlichen Bestandteile und Zubehörs eines Beschlusses der Mitgliederversammlung