Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000,00 Euro bedürfen eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 Euro oder über Grundstücke einschließlich deren wesentlicher Bestandteile und des Zubehörs bedürfen eines Beschlusses der Versammlung.