Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insofern beschränkt als zu Grundstückserwerb- und veräußerung sowie bei Verpflichtungen über 12.500,00 EUR die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.