Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als EUR 500,-- belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der Kassierer einzeln berechtigt.