Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter die beiden Vorsitzenden oder einer der beiden Vorsitzenden mit dem/der Schatzmeister/in.