Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: dem/der 1. Vorsitzenden (=Vorstandsvorsitzende/r) dem/der 2. Vorsitzenden dem/der Schatzmeister/in dem/der Schriftführer/in sowie vier Beisitzenden Der/die Vorstandsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder können den Verein nur gemeinsam vertreten.