Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: dem/der Vorsitzenden dem/der stellvertretenden Vorsitzenden dem/der Schatzmeister/in bis zu drei Beisitzern/innen Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten.