Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den drei gleichberechtigten Vorsitzenden (-SprecherInnen) dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern als Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter einer der drei Vorsitzenden (-SprecherInnen).