Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: Der/die Präsident/Präsidentin Der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin Der/die Schriftführer/Schriftführerin Der/die Finanzvorstand/Finanzvorständin Der/die Sportvorstand/Sportvorständin sowie bei Bedarf bis zu zwei weiteren Vorständen, deren Funktion die Mitgliederversammlung festlegt. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.