Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften oder bei Aufnahme eines Kredits von mehr als Euro 2.000,-- (in Worten: zweitausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.